Erbengemeinschaft

Verschiedene Interessen brauchen einen guten Makler!

In einer Erbengemeinschaft gehört alles allen zusammen. Die Veräußerung einer Nachlassimmobilie ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich. Nicht selten blockieren einzelne Erben eine wirtschaftlich gebotene Veräußerung. Mindestens ebenso konfliktträchtig wie der Verkauf einer Immobilie ist deren Verwaltung. Dabei geht es etwa um Instandsetzungsmaßnahmen oder die Vermietung an Dritte. Wer hier einen neutralen Moderator herbeizieht, ist gut beraten.

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