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Immobilienverwaltung – bedarfsgerecht, verantwortungsbewusst und wertschöpfend!
Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer gewerblich genutzten Immobilie, die Sie vermieten? Die Betreuung, Pflege und Werterhaltung gehören in professionelle Hände! Überlassen Sie die Herausforderungen in der Objektverwaltung den erfahrenen Spezialisten von BEG-Immobilien: Wir engagieren uns gewissenhaft in der WEG-Verwaltung, Miet- und Sondereigentumsverwaltung.
Eigentümer verlassen sich bei der Verwaltung ihrer Mietobjekte seit Jahren auf unsere partnerschaftliche Unterstützung: Je größer das Objekt, je mehr Mietparteien, je weniger Kompetenzen, desto eher lohnt es sich, die Verwaltung der Immobilie in professionelle Hände zu geben. Mit ihren rechtlichen, kaufmännischen und technischen Herausforderungen kann die Verwaltung einer Immobilie zum Vollzeitjob werden. Mit unseren Kernkompetenzen engagieren wir uns in der Immobilienverwaltung ganzheitlich für Ihre Interessen.
Die Aufgaben der WEG-Verwaltung
Grundlagen für die Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Immobilienverwaltung sind die Beschlüsse durch den Wohnungs- bzw. Hauseigentümer sowie die Hausordnung. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt die ordnungsgemäße Verwaltung des Objektes vor. Der WEG-Verwalter wird bestellt, was bedeutet, dass er offiziell mit den Aufgaben der Immobilienverwaltung betraut wird. Hierzu erhält er Vollmachten, die ihn dazu befähigen, im Namen der Eigentümer Rechten und Pflichten nachzukommen. Das sind die wichtigsten Aufgaben:
- Einberufen und Leiten der Eigentümerversammlungen
- Aufstellen eines Wirtschaftsplans
- Erstellen der Jahresabrechnung und Einzelabrechnung für Wohnungsbesitzer/Mieter
- Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- Erledigung und Verwaltung aller finanziellen Angelegenheiten der WEG
- Erteilung der Zustimmung beim Verkauf einer Wohneinheit (notariell beurkundet!)
Lohnt sich eine externe Hausverwaltung?
Gerade frisch gebackene Wohnungseigentümer fragen sich, ob die Investition in eine externe WEG-Hausverwaltung überhaupt notwendig ist. Für den Job eines Verwalters wird eine spezielle Ausbildung gefordert. Haftungsfallen wie die Legionellenprüfung, Brandschutz oder die Meldung der Eichfrist sind genau so zu beachten und umzusetzen wie die Energieeinsparverordnung oder die Info über die Rauchwarnmelderpflicht. Allerdings geht es hier nicht nur um den zeitlichen Aufwand, der mit den Aufgaben verbunden ist, sondern insbesondere auch um die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Kenntnisse, welche die Verwaltung einer Immobilie erfordert. Als WEG sind Sie also gut beraten, die Leistungen der Hausverwaltung in professionelle Hände zu legen.
Die Wohnungseigentümer zahlen das Entgelt des Verwalters anteilig und möchten genau über die Leistungen Bescheid wissen. Eine Beratung und ausführliche Erläuterung der zu übernehmenden Pflichten der WEG-Hausverwaltung ist also der erste Schritt zu einer erfolgreichen und für alle Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit. Unser Team nimmt sich Zeit für Sie uns Ihre Wünsche. Lassen Sie sich von uns beraten.