Welche Unterlagen benötigt der Immobilienbewerter für eine Immobilienbewertung in Baden-Württemberg?
Für eine fundierte Immobilienbewertung in Baden-Württemberg benötigen wir einige, wesentlichen Informationen zum Bewertungsobjekt.
Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zu Flurstück, Eigentümer, Rechten und Belastungen sowie Lageplan, Flurkarte und Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte). Auch eine Baubeschreibung und Bauunterlagen mit Angaben zu Baujahr, Konstruktion, Ausbau und Haustechnik sowie eine Wohn-/Nutzflächenberechnung nach DIN 277 bzw. Wohnflächenverordnung sind hilfreich. Außerdem benötigen wir eine Aufstellung zu Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen, den Energieausweis mit Verbrauchskennwerten sowie Miet-/Pachtverträge, Nebenkostenabrechnungen und eine Mieterliste. Eine Fotodokumentation des Objektes und des Umfeldes rundet die Unterlagen ab, ebenso wie Kaufvertrag, Teilungserklärung und Wohnungseigentumsunterlagen. Je nach Objekt können auch Altlastenuntersuchung, Baugrundbewertung, Statik sowie Brandschutznachweis, und Baugenehmigung relevant sein. Je vollständiger und aussagekräftiger die Unterlagen sind, desto effizienter und genauer kann die Bewertung vorgenommen werden.
Wir bei BEG Immobilien kümmern uns um den gesamten Beschaffungsprozess der notwendigen Dokumente.
Welche Bewertungsverfahren nutzen Immobiliensachverständigen in Baden-Württemberg?
Immobiliensachverständiger in Baden-Württemberg wenden je nach Objektart, Auftraggeber und Bewertungsanlass unterschiedliche Verfahren an, um den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln. Die gängigsten Bewertungsverfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Das Vergleichswertverfahren eignet sich vor allem für Standardimmobilien wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser in Lagen mit ausreichend Vergleichstransaktionen. Dabei wird der Wert anhand tatsächlich realisierter Kaufpreise für möglichst ähnliche Objekte abgeleitet. Sachverständiger greifen dafür auf eigene Datenbanken oder die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse zurück und nehmen bei Bedarf Zu- oder Abschläge für abweichende Eigenschaften vor.
Das Sachwertverfahren kommt primär bei selbstgenutzten Immobilien wie Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zum Einsatz, für die es keine geeigneten Vergleichspreise gibt. Hierbei werden die Herstellungskosten der Gebäude auf Basis von Normalherstellungskosten ermittelt und um Zu- oder Abschläge für besondere Ausstattungen, Baumängel oder Abnutzung korrigiert. Addiert mit dem Bodenwert, ergibt sich so der Sachwert der Immobilie.
Das Ertragswertverfahren findet vor allem bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien Anwendung. Dabei wird der Wert auf Basis der nachhaltig erzielbaren Erträge ermittelt, die mit einem objektspezifischen Liegenschaftszinssatz kapitalisiert werden. Zu den Erträgen zählen Nettokaltmieten oder Pachteinnahmen, von denen nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Erfahrene Immobiliensachverständiger in Baden-Württemberg wählen das am besten geeignete Bewertungsverfahren aus und kombinieren oft auch mehrere Ansätze, um die Aussagekraft und Belastbarkeit des Verkehrswertes zu erhöhen. Durch ihre fundierten Marktkenntnisse und die Anwendung anerkannter Methoden stellen sie eine realistische und rechtssichere Immobilienbewertung sicher.